Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Laden an Comfortcharge Ladestationen

Stand: März 2025

 

1. Gegenstand

Die Comfortcharge GmbH (nachfolgend „Comfortcharge“ genannt), Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn, ermöglicht Ladekunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) auf der Grundlage dieser Bestimmungen die Nutzung der öffentlichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge von Comfortcharge.

 

2. Anwendungsbereich

(1) Die Ladestationen von Comfortcharge dienen ausschließlich zum Aufladen elektrisch betriebener Kraftfahrzeuge, i.d.R. BEV (Battery Electric Vehicles) oder PHEV (Plugin Hybrid Electric Vehicles), die eine aktuell gültige Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes besitzen.

(2) Comfortcharge stellt öffentliche Ladeinfrastruktur für Kunden zur Verfügung und betreibt diese.

(3) Comfortcharge ist im Sinne der Leistungserbringung Messgeräteverwender laut §14 MessEG.

 

3. Nutzung des Dienstes

(1) Die erfolgreiche Authentifizierung eines Ladevorgangs berechtigt den Kunden zum Bezug von Ladestrom an einer Ladestation von Comfortcharge sowie die Nutzung des dazugehörigen Parkplatzes (unabhängig ggf. anfallender Parkgebühren Dritter) für die Dauer der Ladezeit.

(2) Der Kunde ist im Rahmen der Freischaltung von Ladevorgängen alleinig für die korrekte Auswahl des Ladepunktes verantwortlich.

(3) Nach Abschluss des Ladevorgangs sind die Ladestation und der dazugehörige Parkplatz unverzüglich wieder freizugeben. Es können ab bestimmten Zeitgrenzen Blockiergebühren anfallen, die zusammen mit dem Ladevorgang in Rechnung gestellt werden.

(4) Für die Nutzung von Ladestationen und ein positives Ladeerlebnis gilt folgende “Lade-Etikette”:

(a) Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor werden bitte nicht auf Parkplätzen für E-Autos geparkt.

(b) Flächen mit Ladestationen bitte nur während des Ladevorgangs nutzen.

(c) Lassen Sie Ihre Autos nicht über Tage angeschlossen an den Stationen. Bitte wechseln Sie den Platz nach Abschluss des Ladevorgangs, um Anderen die Chance auf Lademöglichkeit zu bieten.

(d) Hinterlassen Sie die Stationen so, wie Sie sie selbst auffinden möchten – ordentlich, sauber und direkt bedienbar.

 

4. Haftung

(1) Comfortcharge haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von Comfortcharge oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Dabei gelten die Roaming-Partner von Comfortcharge nicht als Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen. Ebenso haftet Comfortcharge bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Für sogenannte leichte Fahrlässigkeit haftet Comfortcharge nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Comfortcharge haftet nicht für Schäden, die durch die Benutzung der Ladeinfrastruktur bei Gewitter entstehen.

 

5. Änderung der AGB

Comfortcharge ist zu einer Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt, wenn eine für die

Vertragsparteien unvorhersehbare Veränderung der rechtlichen oder tatsächlichen Lage eintritt, auf deren

Eintritt sie keinen Einfluss hat, oder wenn eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch eine Gesetzesänderung oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil gegen Comfortcharge unwirksam geworden sind oder ein sonstiges rechtskräftiges Gerichtsurteil unwirksam zu werden drohen und diese Veränderung zu einer nicht unbedeutenden Störung der von den Parteien bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Interessenlage – insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung – führt, welche nicht durch die Anwendung einer gesetzlichen Regelung ausgeglichen werden kann. Geändert werden können dabei jeweils nur diejenigen Bestimmungen, deren Änderung im Sinne dieser Bestimmung notwendig ist. Durch die geänderten Bestimmungen darf der Vertragspartner von Comfortcharge gegenüber denjenigen Regelungen, die sie ersetzen, nicht wesentlich benachteiligt werden.

 

6. Schlussbestimmungen

(1) Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Vertragsverhältnis zwischen Comfortcharge und dem

Kunden gilt das deutsche Recht. Ist der Kunde Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, kann er sich ungeachtet der nach Satz 1 getroffenen Rechtswahl auch weiterhin auf diejenigen Bestimmungen berufen, von denen nach dem Recht, das mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.

(2) Bei Abschluss dieses Vertrages als Kaufleute oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist Bonn ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten, die aus dem Vertragsverhältnis entstehen.

(3) Comfortcharge ist berechtigt, sich für die Erfüllung der Pflichten aus dem Vertrag, insbesondere auch zu Zwecken der Abrechnung, Dritter zu bedienen.

(4) Comfortcharge erhebt, nutzt und verarbeitet Kundendaten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Datenschutzvorgaben. Es gilt die Datenschutzerklärung, einsehbar auf der Webseite https://www.comfortcharge.de/datenschutz/

 

Ansprechpartner

 

Comfortcharge GmbH

Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn

Geschäftsführer: Patrick Eberwein, Markus Drexler

Handelsregister: Amtsgericht Bonn HRB 20077

 

E-Mail: info@comfortcharge.de

Kundendienst: 0800 4404488

 

 

Online-Streitbeilegung

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung („OS-Plattform“) bereitgestellt. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kauf oder Dienstleistungsverträgen entstehen können. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link zu erreichen:

https://ec.europa.eu/consumers/odr